Was ist ein CDMO, und warum ist die Schweiz hier stark?
CDMO und CMO
Ein CMO (Contract Manufacturing Organisation) produziert im Auftrag nach vorgegebenem Verfahren. Ein CDMO (Contract Development and Manufacturing Organisation) entwickelt zusätzlich: Prozessentwicklung, Formulierung, Analytik, Scale-up und Validierung. Die Zulassung bleibt in beiden Fällen bei der Zulassungsinhaberin, der Auftragnehmer ist im Dossier ein benannter Herstellstandort.
Ein CDMO übernimmt Entwicklung und Herstellung für Dritte, von der Prozessentwicklung über die Validierung bis zur kommerziellen Charge. Die Schweiz ist hier überproportional stark, weil chemische Kompetenz, ein langer GMP-Nachweis und ein Qualitätsruf zusammenkommen, die Kunden bereit machen, eine Prämie zu zahlen.
Die Wurzel ist die Basler und Aargauer Farbstoff- und Feinchemie. Aus Synthesekompetenz für Zwischenprodukte wurde Wirkstoffkompetenz; die grossen Konzerne gaben ab den 1990er-Jahren Werke ab oder gliederten sie aus, und aus diesen Werken entstanden eigenständige Auftragshersteller mit vorhandenen Anlagen und eingespielten Teams.
Die hohen Lohnkosten wirken als Filter. Einfache Volumenchemie ist in Indien oder China günstiger; was in der Schweiz bleibt, sind hochwertige Schritte: hochwirksame Wirkstoffe, Peptide, Oligonukleotide, sterile Abfüllung, komplexe Kristallisationen und Prozesse, bei denen ein Ausfall teurer ist als die Fertigungsprämie.
Dazu kommt der Behördenfaktor. Swissmedic ist PIC/S-Mitglied, und Schweizer GMP-Zertifikate werden international breit akzeptiert. Für Kunden, die einen Standort in ein FDA- oder EMA-Dossier eintragen wollen, ist ein inspizierter Schweizer Standort ein Argument, das Auditkosten und Zeitrisiko senkt.
Welche Segmente gibt es, und wer macht was?
Die Landschaft gliedert sich in sieben Segmente: Wirkstoffe kleiner Moleküle, hochwirksame und kontrollierte Substanzen, Peptide und Oligonukleotide, Biologika mit Zell- und Gentherapie, sterile Abfüllung, feste Darreichungsformen mit Verpackung sowie Analytik und Qualitätskontrolle als eigenes Dienstleistungsfeld.
Bei Wirkstoffen kleiner Moleküle sind Lonza in Visp, Siegfried in Zofingen und Évionnaz sowie Dottikon Exclusive Synthesis in Dottikon die Referenzen; CordenPharma in Muttenz und HAS Healthcare Advanced Synthesis in Biasca bedienen hochwirksame und anspruchsvolle Chemie. Bachem in Bubendorf und Vionnaz ist einer der weltweit führenden Anbieter für GMP-Peptide und Oligonukleotide.
Bei Biologika und Zelltherapie ist Lonza der grosse Name, mit Zellkultur- und Vektorkapazität in Visp und Basel. ten23 health in Basel hat sich auf Formulierung und sterile Herstellung von Biologika spezialisiert, swissfillon in Visp auf aseptische Abfüllung von Vials und Fertigspritzen für klinische und kommerzielle Mengen.
Cerbios-Pharma bei Lugano kombiniert chemische und biotechnologische Wirkstoffe mit Analytikdienstleistungen. Feste Darreichungsformen, Blister, Serialisierung und Freigabeanalytik werden von Siegfried, von Lonza in Stein sowie von unabhängigen Prüflabors abgedeckt, die für kleinere Zulassungsinhaberinnen die Qualitätskontrolle übernehmen.
| Segment | Leistung | Beispielfirmen und Standorte |
|---|---|---|
| Wirkstoffe kleiner Moleküle | Syntheserouten, Scale-up, kommerzielle Wirkstoffchargen | Lonza (Visp VS), Siegfried (Zofingen AG, Évionnaz VS), Dottikon Exclusive Synthesis (Dottikon AG) |
| Hochwirksame und kontrollierte Stoffe | HPAPI, Zytostatika, Containment, kontrollierte Substanzen | CordenPharma (Muttenz BL), HAS Healthcare Advanced Synthesis (Biasca TI) |
| Peptide und Oligonukleotide | Festphasen- und Lösungssynthese, GMP-Peptide, Nukleotide | Bachem (Bubendorf BL, Vionnaz VS) |
| Biologika, Zell- und Gentherapie | Zellkultur, Aufreinigung, virale Vektoren, Prozessentwicklung | Lonza (Visp VS, Basel BS) |
| Sterile Abfüllung (Fill and Finish) | Aseptische Abfüllung von Vials und Fertigspritzen, Lyophilisation | swissfillon (Visp VS), ten23 health (Basel BS) |
| Feste Darreichungsformen und Verpackung | Tabletten, Kapseln, Blister, Serialisierung, Sekundärverpackung | Siegfried (Zofingen AG), Lonza (Stein AG) |
| Analytik und Qualitätskontrolle | Freigabeanalytik, Stabilitätsprogramme, Methodenvalidierung | Cerbios-Pharma (Barbengo bei Lugano TI), unabhängige Prüflabors |
Wie läuft eine CDMO-Beziehung kommerziell ab?
Der Ablauf ist standardisiert: RFI, dann RFQ mit Spezifikation und Mengenprognose, Machbarkeitsprüfung, Technologietransfer, Validierungschargen, kommerzielle Belieferung. Vertraglich hängen daran drei Dokumente: ein Entwicklungs- oder Transfervertrag, ein Quality Agreement und ein Liefervertrag mit Mengen, Preisen und Laufzeit.
Das Quality Agreement ist das Herzstück und gehört nicht in den Anhang. Es teilt Verantwortung zu: Wer prüft, wer gibt frei, wer entscheidet über Abweichungen, wer meldet Änderungen wie lange im Voraus, wer trägt Rückstellmuster, wie läuft die Reklamationsbearbeitung, und welche Auditrechte hat der Kunde in welcher Frequenz.
Kommerziell bestimmen Kampagnenlogik und Mindestmengen den Preis. Anlagen laufen in Kampagnen, nicht kontinuierlich; wer wenig Volumen abnimmt, zahlt eine Mindestabnahmemenge, Rüstkosten oder eine Reservationsgebühr für zugesicherte Kapazität. Slots werden je nach Anlage sechs bis achtzehn Monate im Voraus vergeben.
Die Auditschnittstelle ist kein Nebenschauplatz. Der Kunde bleibt für die Qualifizierung seines Lieferanten verantwortlich, führt regelmässige Audits durch und muss bei Inspektionen durch Swissmedic oder eine ausländische Behörde die Dokumentation des Auftragnehmers beibringen können.
- RFI und RFQ mit Spezifikation, Mengenprognose, Zeitplan und regulatorischem Zielmarkt
- Machbarkeit und Technologietransfer mit Transferprotokoll, Risikoanalyse und Validierungsplan
- Quality Agreement mit Freigaberegeln, Änderungsmeldefristen, Abweichungsprozess und Auditrechten
- Liefervertrag mit Mindestabnahmemengen, Preisstaffeln, Kampagnenplanung und Kündigungsfristen
- Kapazitätsreservation und Slotplanung, je nach Anlage sechs bis achtzehn Monate Vorlauf
Was bleibt beim Kunden, und welche Bewilligungen braucht der CDMO?
Die Zulassung bleibt immer bei der Zulassungsinhaberin. Der CDMO ist im Zulassungsdossier ein benannter Herstellstandort; ein Wechsel oder eine Ergänzung ist deshalb eine Änderung, die Swissmedic nach dem Heilmittelgesetz (HMG) und der Arzneimittelverordnung gemeldet oder zur Genehmigung eingereicht werden muss.
Praktisch heisst das: Der Standortwechsel ist ein Projekt, nicht eine Bestellung. Technologietransfer, Vergleichbarkeitsdaten, gegebenenfalls Stabilitätsdaten und die Variation laufen parallel; für einen sterilen Prozess ist mit zwölf bis vierundzwanzig Monaten von der Entscheidung bis zur ersten freigegebenen kommerziellen Charge zu rechnen.
Der Auftragnehmer selbst braucht eine Betriebsbewilligung von Swissmedic nach HMG und Arzneimittel-Bewilligungsverordnung (AMBV, SR 812.212.1), eine fachtechnisch verantwortliche Person und, für den Export in die EU, ein gültiges GMP-Zertifikat. Bewilligungsinhaber und Zertifikate sind über die Datenbank SwissGMDP öffentlich einsehbar.
Für die Kostenplanung gelten Erfahrungswerte, keine Listenpreise. Entwicklungs- und Transferprojekte bewegen sich oft im mittleren sechsstelligen Bereich, Validierungschargen werden separat verrechnet, und die Stückkosten fallen erst mit dem Volumen. Wer nur kleine Mengen braucht, zahlt pro Einheit ein Mehrfaches eines Grosskunden.
- Zulassungsinhaberin bleibt verantwortlich für Zulassung, Marktfreigabe und Pharmakovigilanz
- CDMO ist benannter Herstellstandort im Dossier, jeder Wechsel ist eine Änderung bei Swissmedic
- Betriebsbewilligung nach HMG und AMBV (SR 812.212.1) plus fachtechnisch verantwortliche Person
- GMP-Zertifikat und Inspektionshistorie prüfen, öffentlich einsehbar über SwissGMDP
- Zeitbedarf für einen Standortwechsel realistisch mit zwölf bis vierundzwanzig Monaten ansetzen
Wie erstellt man eine belastbare Shortlist?
Eine Shortlist entsteht nicht aus Referenzlisten, sondern aus drei Filtern: technologische Passung zum Verfahren, verfügbare Kapazität im gewünschten Zeitfenster und eine Inspektionshistorie, die den Zielmarkt trägt. Alles andere, Preis inklusive, ist erst danach sinnvoll verhandelbar.
Fragen Sie früh nach Kapazität, nicht nach Preisen. Ein hervorragender Anbieter ohne freien Slot ist für Ihr Projekt kein Anbieter. Verlangen Sie Anlagenbelegung, geplante Investitionen, die Chargengrössen der bestehenden Anlagen und die Antwort darauf, wie Ihr Produkt in eine laufende Kampagnenplanung passt.
Prüfen Sie die Schnittstelle, nicht nur die Fabrik. Wer ist Ihr Projektleiter, wie viele Kunden betreut diese Person, wie schnell kommt eine Abweichungsmeldung bei Ihnen an, und welche Sprache sprechen Qualitätssicherung und Regulatory? Zwei Drittel der Probleme in Auftragsverhältnissen sind Kommunikationsprobleme, nicht Technikprobleme.
- Anforderungen schriftlich fixieren: Verfahren, Chargengrösse, Spezifikation, Zielmärkte, Zeitplan
- Longlist nach Technologie bilden, nicht nach Bekanntheit, und Segment für Segment abgleichen
- Kapazität und Slotverfügbarkeit im Zielfenster abfragen, bevor über Preise gesprochen wird
- Bewilligung und GMP-Status prüfen: Betriebsbewilligung, GMP-Zertifikat, Inspektionshistorie über SwissGMDP
- Technisches Audit vor Ort durchführen, mit Fokus auf Abweichungsmanagement und Datenintegrität
- Quality Agreement und Liefervertrag parallel verhandeln, inklusive Mindestmengen und Reservationsgebühren
- Transferprojekt und Swissmedic-Änderung von Beginn an gemeinsam planen, nicht nacheinander
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen CMO und CDMO?
Ein CMO produziert nach einem übergebenen Verfahren, ein CDMO entwickelt das Verfahren mit: Formulierung, Analytik, Scale-up, Validierung. Wer noch keine stabile Route hat, braucht einen CDMO. Wer ein validiertes Verfahren nur verlagern will, kann mit einem reinen CMO günstiger fahren.
Bleibt die Zulassung beim Auftraggeber?
Ja. Die Zulassung und damit die Verantwortung für Marktfreigabe, Pharmakovigilanz und Produktinformation bleiben bei der Zulassungsinhaberin. Der CDMO erscheint im Dossier als benannter Herstellstandort. Ein Wechsel des Standorts ist eine Änderung, die bei Swissmedic gemeldet oder genehmigt werden muss.
Welche Bewilligung braucht ein Schweizer CDMO?
Eine Betriebsbewilligung von Swissmedic nach Heilmittelgesetz und Arzneimittel-Bewilligungsverordnung (AMBV, SR 812.212.1), abgestuft nach Tätigkeit wie Herstellung, Einfuhr oder Grosshandel, sowie eine fachtechnisch verantwortliche Person. Für Exporte ist zusätzlich ein gültiges GMP-Zertifikat nötig.
Wie lange dauert ein Technologietransfer?
Für einen einfachen festen Darreichungsform-Transfer sind neun bis fünfzehn Monate realistisch, für sterile Prozesse zwölf bis vierundzwanzig Monate bis zur ersten freigegebenen kommerziellen Charge. Treiber sind Validierungschargen, Stabilitätsdaten und die Bearbeitungszeit der Änderung bei Swissmedic.
Warum verlangen CDMO Mindestmengen und Reservationsgebühren?
Weil Anlagen in Kampagnen laufen und jede Umstellung Reinigung, Requalifizierung und Stillstand bedeutet. Eine Mindestabnahmemenge deckt diese Rüstkosten, eine Reservationsgebühr sichert Kapazität, die sonst an einen anderen Kunden geht. Für kleine Volumen ist das der grösste Kostentreiber.